Externe Auftragnehmer und Unternehmen, die erforderliche Dienste bereitstellen, haben möglicherweise Zugriff auf einige Ihrer für die Verarbeitung erforderlichen Daten, jedoch nicht auf Ihre Kardia-Aufzeichnungen oder den Krankheitsverlauf. Dazu gehört zum Beispiel der Anbieter, der die Zahlungsabwicklung vornimmt. Diese Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erhaltenen Daten zu schützen.